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Neu ausgegebene Bankkarten sind häufig mit einer Nahfeldkommunikationsfunktion (NFC-Funktion) - "kontaktlose Zahlungsfunktion" - ausgestattet. Diese Funktion wird i. d. R. bei der ersten Benutzung der Karte durch den Kunden automatisch aktiviert und ermöglicht die kontaktlose Bezahlung von Kleinbeträgen ohne die Karte in ein Zahlungsterminal einführen und einen PIN-Code eingeben zu müssen. Bei der Bezahlung von höheren Beträgen ist jedoch die Authentifizierung durch PIN-Code erforderlich.Nun hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) zu klären, wie es mit der Haftung bei dem Verlust einer solchen Karte aussieht. Die Richter des EuGH entschieden, dass das kontaktlose Zahlen ein anonymisiertes Zahlungsinstrument ist und somit der Bank grundsätzlich Haftungserleichterungen ermöglicht. Meldet ein Kunde jedoch den Verlust oder die missbräuchliche Verwendung einer Bankkarte, dürfen ihm keine negativen finanziellen Folgen entstehen.

Ein wichtiger Kündigungsgrund an sich - eine Verletzung arbeitsvertraglicher Pflichten - liegt unter anderem vor, wenn der Arbeitnehmer seine Interessen im Arbeitsverhältnis durch die rechtswidrige Drohung mit einem empfindlichen Übel gegenüber dem Arbeitgeber durchzusetzen versucht. Vor diesem Hintergrund entschied das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz mit seinem Urteil v. 21.7.2020 Folgendes: Tritt der Arbeitnehmer einer Weisung des Arbeitgebers mit der Drohung entgegen, sich krankschreiben zu lassen, so rechtfertigt das im Grundsatz eine außerordentliche fristlose Kündigung. Unerheblich ist hierbei, ob der Arbeitnehmer später tatsächlich erkrankt oder ob die Weisung rechtswidrig war, denn die kündigungsrelevante Nebenpflichtverletzung besteht in der Art und Weise des Vorgehens des Arbeitnehmers.

In einem Fall aus der Praxis wurden von einem Mieter mit einem "Wohnungs-Einheitsmietvertrag" Räumlichkeiten im 1. Obergeschoss zu Wohnzwecken und die im Erdgeschoss vorhandenen Räume mit einem "Mietvertrag für gewerbliche Räume" zur Nutzung als Kanzlei angemietet. Beide Verträge enthielten eine Klausel, wonach die Mietverträge jeweils aneinander gebunden waren. Das Gewerbemietverhältnis wurde im Juli 2017 vom Vermieter gekündigt. Grundsätzlich gilt, dass dann, wenn der Mieter die Räumlichkeiten vereinbarungsgemäß sowohl zu Wohn- als auch zu Gewerbezwecken nutzen kann, ein Mischraummietverhältnis vorliegt. Es kommt dabei nicht darauf an, ob der Mieter einen bestimmten Teil der Räumlichkeiten ausschließlich gewerblich nutzt und in dem anderen ausschließlich wohnt (z. B. Gaststätte mit Wirtewohnung) oder ob er die Räume in ihrer Gesamtheit sowohl zum Wohnen als auch zu Gewerbezwecken nutzt.

Ein getrennt lebender Kindesvater ist auch gegen seinen ausdrücklich erklärten Willen zum Umgang mit seinen Kindern verpflichtet, wenn der Umgang dem Kindeswohl dient. Kinder haben ein Recht auf Umgang mit ihren Eltern und Eltern eine gesetzliche Verpflichtung zum Umgang mit ihren Kindern. Das Oberlandesgericht Frankfurt a. M. (OLG) wies deshalb mit seinem Beschluss v. 11.11.2020 eine Beschwerde eines Kindsvaters zurück, mit der er sich gegen die Verpflichtung wehrte, einmal im Monat tagsüber Umgang mit seinen drei Söhnen zu haben.In seiner Erklärung führte das OLG aus, dass dem Wohl des Kindes grundsätzlich zugutekommt, wenn es durch Umgang mit seinen Eltern die Möglichkeit erhält, seinen Vater und seine Mutter kennen zu lernen, mit ihnen vertraut zu werden oder eine persönliche Beziehung zu ihnen mithilfe des Umgangs fortsetzen

Ein Autofahrer wurde vom Amtsgericht wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 30 km/h zu einer Geldbuße und einem einmonatigen Fahrverbot verurteilt. Im Rahmen des behördlichen Bußgeldverfahrens verlangte er erfolglos Zugang zu Informationen, unter anderem der Lebensakte des verwendeten Messgeräts, dem Eichschein und den sogenannten Rohmessdaten, die sich nicht in der Bußgeldakte befanden.Die Richter des Bundesverfassungsgerichts kamen in ihrem Beschluss vom 12.11.2020 zu der Entscheidung, dass Betroffenen im Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung Zugang zu Informationen gewährt werden muss, die nicht Teil der Bußgeldakte waren. Dem Autofahrer musste also der geforderte Zugang gewährt werden. Aus dem Recht auf ein faires Verfahren folgt grundsätzlich auch im Ordnungswidrigkeitenverfahren das Recht, Kenntnis von solchen Inhalten zu erlangen, die zum Zweck der Ermittlung entstanden sind, aber nicht

Zurzeit kursieren u. a. Phishing-E-Mails mit einem falschen Antragsformular für Corona-Überbrückungshilfen für kleine und mittelständische Unternehmen, die angeblich vom Europäischen Rat und vom Bund gemeinsam angeboten werden.Diese betrügerischen E-Mails, z. B. mit dem Absender deutschland@ec.europa.eu, stammen nicht von der Europäischen Kommission. Reagieren Sie nicht auf solche Phishing-E-Mails und öffnen Sie nicht den Anhang. Überbrückungshilfen in der Corona-Pandemie werden von Bund und Ländern gewährt, nicht direkt von der Europäischen Union. Vertrauenswürdige Informationen bietet die von der Bundesregierung eingerichteten Website "ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de".

Die sog. Corona-Überbrückungshilfe, die nach den Richtlinien des Landes NRW für kleine und mittelständische Unternehmen gezahlt wird, ist jedenfalls bei summarischer Prüfung unpfändbar. Die zur Corona-Soforthilfe in einstweiligen Rechtsschutzverfahren ergangene Rechtsprechung ist auch auf die Corona-Überbrückungshilfe übertragbar, so das Finanzgericht Münster in einem Beschluss vom 22.10.2020.

Die Überbrückungshilfe II läuft bis zum 31.12.2020 und kann noch bis 31.1.2021 beantragt werden. Sie wird als Überbrückungshilfe III bis Ende Juni 2021 fortgeführt und erweitert. Unter anderem werden die Ansetzbarkeit von Ausgaben für Instandhaltung, Modernisierungsmaßnahmen zur Erfüllung von Hygienemaßnahmen oder auch von Kosten für Abschreibungen verbessert. Bei der Höhe sind anstelle von bislang max. 50.000 € künftig bis zu max. 200.000 € pro Monat Betriebskostenerstattung möglich. Verbesserungen gibt es auch bei der Förderung der Reisebranche bzw. der Kultur.Die Dezemberhilfe folgt der Novemberhilfe in Art und Ausgestaltung und fördert Unternehmen, Selbstständige und Vereine/Einrichtungen, die von den temporären Schließungen erfasst sind. Dazu gehören auch Hotelbetriebe und Unternehmen, die von den Maßnahmen indirekt betroffen sind. Gefördert werden bis zu 75 % des Vergleichsumsatzes

Die Regelungen zum vereinfachten Zugang zu den Grundsicherungssystemen werden über das Jahresende hinaus bis zum 31.3.2021 verlängert. Der vereinfachte Zugang zu den Grundsicherungssystemen gilt seit März 2020. Danach werden z. B. Wohn- und Heizkosten voll anerkannt. Des Weiteren wurde die Vermögensprüfung für 6 Monate ab Bewilligung grundsätzlich ausgesetzt. Selbstständig tätige Leistungsberechtigte erhalten zudem ihre Leistungen nach einem vereinfachten Verfahren.

Sponsoringaufwendungen zählen auch bei Freiberuflern als Betriebsausgaben, wenn diese zur Förderung von Personen oder Organisationen in sportlichen, kulturellen oder ähnlichen gesellschaftlichen Bereichen eingesetzt werden. Voraussetzung ist, dass der Sponsor als Gegenleistung wirtschaftliche Vorteile, die insbesondere auch in der Sicherung oder Erhöhung des unternehmerischen Ansehens liegen können, für sein Unternehmen erstrebt oder für Produkte bzw. Dienstleistungen seines Unternehmens werben will.In einem vor dem Bundesfinanzhof (BFH) verhandelten Fall hatte eine Freiberufler GbR jährliche Sponsoringverträge abgeschlossen, in denen als Gegenleistung mit ihrem auf Kleidungen geworben wurde. Die Aufwendung machte sie nebst Darlehenszinsen als Betriebsausgaben bei den Einkünften aus selbstständiger Arbeit geltend. Das zuständige Finanzamt erkannte jedoch die Aufwendungen nicht als Betriebsausgaben an.Der BFH stellte hingegen in seinem Urteil vom 14.7.2020 klar, dass ein Abzug