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Die Bundesministerien der Finanzen (BMF) und der Justiz (BMJ) haben am 16.7.2026 in einer gemeinsamen Presseerklärung den „Aktionsplan gegen Steuer- und Finanzkriminalität“ vorgestellt. Dahinter verbirgt sich ein Katalog von 26 Maßnahmen mit der Absicht, durch verschiedene Gesetzesänderungen ab 2027 die vorhandene Steuer- und Finanzkriminalität zu

Mit dem GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz soll die finanzielle Situation der gesetzlichen Krankenkassen stabilisiert und ein Anstieg der (Zusatz-)Beiträge begrenzt werden. Dem Gesetz wurde mit Änderungen zugestimmt. Es ist zum 30.7.2026 mit ersten Streichungen wie z. B. der Streichung von Cannabis-Blüten als Heilmittel und Homöopathie für Kinder unter

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 8.6.2026 veröffentlicht, dass es zum 30.9.2026 die Finanzkontendaten in Steuersachen 2025 mit 118 anderen Staaten automatisch austauschen wird. Eine Liste der Staaten ist in dem über die Homepage des BMF abrufbaren Schreiben veröffentlicht. Die Informationsdaten aus Kryptowährungen werden

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat sich dazu geäußert, wann im Rahmen eines Unternehmensverkaufs eine zusätzliche Zahlung an den verkaufenden Gesellschafter-Geschäftsführer für die Fortführung der Geschäftsführertätigkeit als Arbeitslohn oder als Teil des Veräußerungspreises anzusehen ist.Ein Gesellschafter war zugleich Geschäftsführer einer GmbH. Im Zusammenhang mit dem Verkauf seiner

Umsatzsteuer (mtl.), für Dauerfristverlängerung Umsatzsteuer Lohn- u. Kirchenlohnsteuer, Soli-Zuschlag (mtl.) Einkommen-, Körperschaft-, Kirchensteuer, Soli-Zuschlag (VZ): 10.9.2026 (Zahlungsschonfrist 14.9.2026) Sozialversicherungsbeiträge: 23.9.2026 (Abgabe der Erklärung - 24 Uhr) (Zahlung 28.9.2026)

Nachdem die europäische Richtlinie zum „Recht auf Reparatur“ in deutsches   Recht umgesetzt wurde, gelten für Verbraucher seit dem 31.7.2026 bessere Bedingungen, wenn Elektrogeräte wie z. B. Smartphones, Waschmaschinen oder Geschirrspüler defekt sind. Ziel ist es, die Instandsetzung defekter Geräte attraktiver zu machen und ihre

Grundsätzlich kann ein Arbeitgeber eine erneute Kündigung nicht auf dieselben Kündigungsgründe stützen, die er bereits in einem vorherigen Kündigungsschutzverfahren zur Rechtfertigung einer vorangegangenen Kündigung eingebracht hat. Das gilt besonders dann, wenn der Klage stattgegeben worden ist und die Gründe in diesem ersten Kündigungsschutzprozess materiell geprüft