Bundesregierung erweitert Bekämpfung der Geldwäsche
Mit dem Gesetzentwurf zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur 4. EU-Geldwäscherichtlinie soll diese in nationales Recht umgesetzt werden. Das Gesetz soll zum 1.1.2020 in Kraft treten. Dafür sind u. a. folgende Regelungen vorgesehen: Die Verdachtsmeldepflichten für Makler und Notare sollen konkretisiert und geschärft werden, um dem Geldwäscherisiko im Immobiliensektor entgegenzuwirken. Bisher greifen für Händler von Edelmetallen einzelne Pflichten erst ab einem Schwellenbetrag von 10.000 €. Dieser Schwellenwert wird auf 2.000 € gesenkt. Die geldwäscherechtlichen Pflichten werden auf die Ausrichter von Versteigerungen - insbesondere die öffentliche Hand - erweitert. Davon betroffen sind auch Zwangsversteigerungen von Immobilien durch Gerichte. In Zukunft erhält auch die Öffentlichkeit Zugriff auf das bereits