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Ein getrennt lebender Kindesvater ist auch gegen seinen ausdrücklich erklärten Willen zum Umgang mit seinen Kindern verpflichtet, wenn der Umgang dem Kindeswohl dient. Kinder haben ein Recht auf Umgang mit ihren Eltern und Eltern eine gesetzliche Verpflichtung zum Umgang mit ihren Kindern. Das Oberlandesgericht Frankfurt a. M. (OLG) wies deshalb mit seinem Beschluss v. 11.11.2020 eine Beschwerde eines Kindsvaters zurück, mit der er sich gegen die Verpflichtung wehrte, einmal im Monat tagsüber Umgang mit seinen drei Söhnen zu haben.In seiner Erklärung führte das OLG aus, dass dem Wohl des Kindes grundsätzlich zugutekommt, wenn es durch Umgang mit seinen Eltern die Möglichkeit erhält, seinen Vater und seine Mutter kennen zu lernen, mit ihnen vertraut zu werden oder eine persönliche Beziehung zu ihnen mithilfe des Umgangs fortsetzen

Ein Autofahrer wurde vom Amtsgericht wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 30 km/h zu einer Geldbuße und einem einmonatigen Fahrverbot verurteilt. Im Rahmen des behördlichen Bußgeldverfahrens verlangte er erfolglos Zugang zu Informationen, unter anderem der Lebensakte des verwendeten Messgeräts, dem Eichschein und den sogenannten Rohmessdaten, die sich nicht in der Bußgeldakte befanden.Die Richter des Bundesverfassungsgerichts kamen in ihrem Beschluss vom 12.11.2020 zu der Entscheidung, dass Betroffenen im Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung Zugang zu Informationen gewährt werden muss, die nicht Teil der Bußgeldakte waren. Dem Autofahrer musste also der geforderte Zugang gewährt werden. Aus dem Recht auf ein faires Verfahren folgt grundsätzlich auch im Ordnungswidrigkeitenverfahren das Recht, Kenntnis von solchen Inhalten zu erlangen, die zum Zweck der Ermittlung entstanden sind, aber nicht

Zurzeit kursieren u. a. Phishing-E-Mails mit einem falschen Antragsformular für Corona-Überbrückungshilfen für kleine und mittelständische Unternehmen, die angeblich vom Europäischen Rat und vom Bund gemeinsam angeboten werden.Diese betrügerischen E-Mails, z. B. mit dem Absender deutschland@ec.europa.eu, stammen nicht von der Europäischen Kommission. Reagieren Sie nicht auf solche Phishing-E-Mails und öffnen Sie nicht den Anhang. Überbrückungshilfen in der Corona-Pandemie werden von Bund und Ländern gewährt, nicht direkt von der Europäischen Union. Vertrauenswürdige Informationen bietet die von der Bundesregierung eingerichteten Website "ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de".

Die sog. Corona-Überbrückungshilfe, die nach den Richtlinien des Landes NRW für kleine und mittelständische Unternehmen gezahlt wird, ist jedenfalls bei summarischer Prüfung unpfändbar. Die zur Corona-Soforthilfe in einstweiligen Rechtsschutzverfahren ergangene Rechtsprechung ist auch auf die Corona-Überbrückungshilfe übertragbar, so das Finanzgericht Münster in einem Beschluss vom 22.10.2020.

Die Überbrückungshilfe II läuft bis zum 31.12.2020 und kann noch bis 31.1.2021 beantragt werden. Sie wird als Überbrückungshilfe III bis Ende Juni 2021 fortgeführt und erweitert. Unter anderem werden die Ansetzbarkeit von Ausgaben für Instandhaltung, Modernisierungsmaßnahmen zur Erfüllung von Hygienemaßnahmen oder auch von Kosten für Abschreibungen verbessert. Bei der Höhe sind anstelle von bislang max. 50.000 € künftig bis zu max. 200.000 € pro Monat Betriebskostenerstattung möglich. Verbesserungen gibt es auch bei der Förderung der Reisebranche bzw. der Kultur.Die Dezemberhilfe folgt der Novemberhilfe in Art und Ausgestaltung und fördert Unternehmen, Selbstständige und Vereine/Einrichtungen, die von den temporären Schließungen erfasst sind. Dazu gehören auch Hotelbetriebe und Unternehmen, die von den Maßnahmen indirekt betroffen sind. Gefördert werden bis zu 75 % des Vergleichsumsatzes

Die Regelungen zum vereinfachten Zugang zu den Grundsicherungssystemen werden über das Jahresende hinaus bis zum 31.3.2021 verlängert. Der vereinfachte Zugang zu den Grundsicherungssystemen gilt seit März 2020. Danach werden z. B. Wohn- und Heizkosten voll anerkannt. Des Weiteren wurde die Vermögensprüfung für 6 Monate ab Bewilligung grundsätzlich ausgesetzt. Selbstständig tätige Leistungsberechtigte erhalten zudem ihre Leistungen nach einem vereinfachten Verfahren.

Sponsoringaufwendungen zählen auch bei Freiberuflern als Betriebsausgaben, wenn diese zur Förderung von Personen oder Organisationen in sportlichen, kulturellen oder ähnlichen gesellschaftlichen Bereichen eingesetzt werden. Voraussetzung ist, dass der Sponsor als Gegenleistung wirtschaftliche Vorteile, die insbesondere auch in der Sicherung oder Erhöhung des unternehmerischen Ansehens liegen können, für sein Unternehmen erstrebt oder für Produkte bzw. Dienstleistungen seines Unternehmens werben will.In einem vor dem Bundesfinanzhof (BFH) verhandelten Fall hatte eine Freiberufler GbR jährliche Sponsoringverträge abgeschlossen, in denen als Gegenleistung mit ihrem auf Kleidungen geworben wurde. Die Aufwendung machte sie nebst Darlehenszinsen als Betriebsausgaben bei den Einkünften aus selbstständiger Arbeit geltend. Das zuständige Finanzamt erkannte jedoch die Aufwendungen nicht als Betriebsausgaben an.Der BFH stellte hingegen in seinem Urteil vom 14.7.2020 klar, dass ein Abzug

Die Online-Abgabe der Einkommensteuererklärung durch Datenfernübertragung ist wirtschaftlich unzumutbar, wenn der finanzielle Aufwand für die Einrichtung und Aufrechterhaltung der technischen Möglichkeit dafür in keinem wirtschaftlich sinnvollen Verhältnis zu den Einkünften steht, die die Pflicht zur elektronischen Erklärungsabgabe auslösen. Das entschied der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 16.6.2020.Dieser Entscheidung vorangegangen war der Fall eines Steuerpflichtigen mit Einkünften aus selbstständiger Arbeit, der weder Mitarbeiter und Praxis-/Büroräume hatte, noch einen Internetzugang. Ab 2017 forderte das Finanzamt (FA) erfolglos zur elektronischen Übermittlung der Einkommensteuererklärung auf. Der Steuerpflichtige stellte daraufhin den Antrag, von der Verpflichtung zur elektronischen Erklärungsabgabe befreit zu werden. Dies lehnte das FA ab. Der BFH entschied dazu, dass eine Finanzbehörde auf Antrag die Übermittlung der Steuererklärung durch Datenfernübertragung nicht verlangen kann, wenn sie

Zur steuerlichen Anerkennung müssen haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen zweckgebunden mit dem entsprechenden Haushalt verknüpft sein und in einem unmittelbaren räumlichen Zusammenhang stehen. Der Bundesfinanzhof (BFH) entschied in einem Verfahren am 13.5.2020 zu Ungunsten einer Steuerpflichtigen, die die Ermäßigung der tariflichen Einkommensteuer bei Aufwendungen für die Straßenreinigung als haushaltsnahe Dienstleistung sowie für Tischlerarbeiten zur Reparatur eines Hoftores als Handwerkerleistung beantragte. Das Hoftor musste zunächst ausgebaut, in der Tischlerwerkstatt instand gesetzt und anschließend wieder auf dem Grundstück der Steuerpflichtigen eingebaut werden.Der BFH lehnte die angestrebte Tarifermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen und für Handwerkerleistungen ab. Beiderlei Dienstleistungen erfordern Tätigkeiten, die dem Haushalt dienen und üblicherweise von Familienmitgliedern erbracht werden. Sie sind darüber hinaus in unmittelbarem räumlichen Zusammenhang zum Haushalt durchzuführen. Dies ist bei Straßenreinigungsarbeiten

Unter "Gold Bullion Securities" versteht man unbefristete Schuldverschreibungen auf physisches Gold, welche weder zu verzinsen sind, noch gibt es eine Endfälligkeit. Jedes "Gold Bullion Securities" stellt eine Schuldverschreibung auf den Erhalt eines genau festgelegten Goldbarrens dar. Wer im Besitz eines solchen Wertpapieres ist, hat Anspruch auf Auslieferung des Goldes, indem der Vertrag gekündigt wird oder lässt das Gold veräußern und sich den Erlös auszahlen. Die Variante der Auszahlung wählte auch ein Steuerpflichtiger. Seine "Gold Bullion Securities" ließ er - nach einem Jahr Haltezeit - mit Gewinn veräußern und behandelte diesen Betrag als nicht steuerbar. Das Finanzamt wiederum sah den Gewinn als Einkünfte aus Kapitalvermögen an, hier lägen sonstige Kapitalforderungen vor, welche bisher noch nicht der Besteuerung unterlagen. Durch den Veräußerungserlös hat der Steuerpflichtige