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Der Bundesgerichtshof hat am 28.5.2020 entschieden, dass einem Immobilienmakler in Allgemeinen Geschäftsbedingungen grundsätzlich ein auf sechs Monate befristeter Makleralleinauftrag erteilt werden kann, der sich automatisch um jeweils drei weitere Monate verlängert, wenn er nicht innerhalb einer Frist von vier Wochen gekündigt wird.Ein Makleralleinauftrag, mit dem sich der Makler zum Tätigwerden verpflichtet und durch den der Maklerkunde auf sein Recht verzichtet, einen weiteren Makler mit der Suche nach geeigneten Vertragspartnern zu beauftragen, kann grundsätzlich wirksam unter Verwendung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen geschlossen werden. Bei einem solchen Makleralleinauftrag kann in Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch eine an dem Zeitbedarf für eine erfolgversprechende Tätigkeit orientierte Mindestlaufzeit vereinbart werden. Für den einem Immobilienmakler erteilten Alleinauftrag ist eine Bindungsfrist von sechs Monaten regelmäßig angemessen. Auch eine in Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Eine Beschäftigung im "Home-Office" liegt vor, wenn die in der Wohnung des Arbeitnehmers gelegenen Arbeitsräume aufgrund arbeitsvertraglicher (Individual-)Vereinbarungen dauerhaft eingerichtet sind und er dort im Rahmen seiner Arbeit regelmäßig tätig ist. Beschäftigte sind zuhause gesetzlich unfallversichert, wenn sie in Ausübung ihrer versicherten Tätigkeit Betriebswege zurücklegen, um ihre häusliche Arbeitsstätte ("Home-Office") zu erreichen. Dazu wurden zwei unterschiedliche Urteile gefällt, die nachfolgend aufgezeigt werden sollen: In einem vom Bundessozialgericht (BSG) entschiedenen Fall befanden sich die Räumlichkeiten im Keller des Wohnhauses. Der Arbeitnehmer hatte im Auftrag seines Arbeitgebers eine Messe besucht, war zurückgekehrt um einen Kunden anzurufen und stürzte beim Aufsuchen der "Home-Office-Räumlichkeiten" auf der Kellertreppe und verletzte sich. Die Richter des BSG kamen hier zu der Auffassung, dass es sich um einen versicherten Unfall

Anspruch auf Elterngeld haben Mütter und Väter, die ihre Kinder nach der Geburt selbst betreuen und erziehen und deshalb nicht mehr als 30 Std./Woche arbeiten. In der Höhe orientiert sich das Elterngeld am laufenden durchschnittlich monatlich verfügbaren Erwerbseinkommen, welches der betreuende Elternteil in den letzten 12 Kalendermonaten vor der Geburt des Kindes bzw. vor dem Beginn der Mutterschutzfrist erhalten hat. Es beträgt mindestens 300 € und höchstens 1.800 €.In einem vom Bundessozialgericht entschiedenen Fall beantragte ein als Selbstständiger arbeitender Vater eines am 30.11.2015 geborenen Kindes Elterngeld. Im Jahr 2014 hatte er negative Einkünfte und im Jahr 2015 positive. Für die Berechnung des Elterngeldes wurde das Jahr 2014 hergenommen, sodass dem Vater Elterngeld in Höhe von 300 €/mtl. gezahlt wurden. Bei Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit bemisst

Das Oberlandesgericht Celle hat am 13.2.2020 entschieden, dass über mehrere Jahre monatlich geleistete Zahlungen an Familienangehörige zum Kapitalaufbau keine "privilegierten Schenkungen" darstellen und der Sozialhilfeträger diese deshalb von den beschenkten Familienangehörigen zurückfordern kann, wenn der Schenker selbst bedürftig wird und deshalb Leistungen von einem Sozialhilfeträger bezieht. In dem der Entscheidung zugrundeliegenden Sachverhalt hatte eine Großmutter für ihre beiden Enkel nach deren Geburt jeweils ein für 25 Jahre angelegtes Sparkonto eröffnet und darauf über einen Zeitraum von ca. elf bzw. neun Jahren jeweils monatlich 50 € eingezahlt, um für die Enkel Kapital anzusparen. Die Großmutter bezog eine Rente von etwa 1.250 €. Als sie vollstationär in einer Pflegeeinrichtung untergebracht werden musste, hatte sie die Zahlungen an ihre Enkel zwar bereits eingestellt, die für

Klein- und Mittelbetriebe (KMU), die ihr Ausbildungsplatzangebot 2020 im Vergleich zu den drei Vorjahren nicht verringern, können für jeden neu geschlossenen Ausbildungsvertrag eine einmalige Prämie in Höhe von 2.000 €, die nach Ende der Probezeit ausgezahlt wird, erhalten. Erhöhen sie ihr Angebot, erhalten sie für die zusätzlichen Ausbildungsverträge 3.000 €.KMU, die ihre Ausbildungsaktivität trotz Corona-Belastungen fortsetzen und Ausbilder sowie Auszubildende nicht in Kurzarbeit schicken, können eine Förderung erhalten. KMU, die die Ausbildung im Betrieb nicht fortsetzen können, sollen die Möglichkeit einer vorübergehenden geförderten betrieblichen Verbund- oder Auftragsausbildung erhalten. Die Details der Durchführung einer solchen Verbund- oder Auftragsausbildung werden im Rahmen der Allianz für Aus- und Weiterbildung erörtert. Weiterführende Informationen finden Sie unter dem Link: www.aus-und-weiterbildungsallianz.de. Betriebe, die zusätzlich Auszubildende übernehmen, die

Der Koalitionsausschuss hat am 3.6.2020 in einem 57 Punkte umfassenden Eckpunktepapier das Ergebnis der Verhandlungen zu einem Konjunkturprogramm, das die Auswirkungen der Corona-Pandemie überwinden und Investitionsanreize fördern soll, bekannt gegeben.Dort wurde u. a. auch eine Überbrückungshilfe für Klein- und Mittelunternehmen festgelegt, die wie folgt aussehen soll:Für die durch die Corona-Pandemie bedingten Umsatzausfälle wird eine Überbrückungshilfe für die Monate Juni bis August 2020 aufgelegt. Die Überbrückungshilfe gilt branchenübergreifend, wobei den Besonderheiten der besonders betroffenen Branchen wie Hotel- und Gaststättengewerbe, Caterer, Kneipen, Clubs und Bars, als Sozial-unternehmen geführte Übernachtungsstätten wie Jugendherbergen, Schullandheime, Träger von Jugendeinrichtungen des internationalen Jugendaustauschs, Einrichtungen der Behindertenhilfe, Reisebüros, Profisportvereinen der unteren Ligen, Schaustellern, Unternehmen der Veranstaltungslogistik sowie Unternehmen im Bereich von Messeveranstaltungen angemessen Rechnung getragen werden soll.Antragsberechtigt

Am 15.5.2020 billigte der Bundesrat einen Gesetzesbeschluss der Bundesregierung, der für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler an Hochschulen die Verlängerung ihrer Verträge einräumt.Verlängerung von Zeitverträgen: Danach können die vertraglichen Höchstbefristungsgrenzen für wissenschaftliches und künstlerisches Personal in einer Qualifizierungs-phase um die Zeit verlängert werden, in der es pandemiebedingte Einschränkungen des Wissenschaftsbetriebs gibt. Entsprechende Beschäftigungsverhältnisse können bis zu 6 Monaten verlängert werden - vorausgesetzt sie bestehen zwischen dem 1.3. und 30.9.2020. Anreize für BAföG-Empfängerinnen und -Empfänger: Arbeiten Empfänger von BAföG in einer Branche oder in einem Beruf, der zur Eindämmung der Pandemie beiträgt, können sie ihren BAföG-Satz ohne Abzüge aus den Einnahmen für diese Tätigkeit aufstocken. Die Regelungen treten rückwirkend zum 1.3.2020 in Kraft.

Wenn die Kollision eines Fahrradfahrers mit der geöffneten Fahrertür im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Öffnen der Fahrertür erfolgte, spricht dies dafür, dass der Pkw-Fahrer den Unfall verursacht hat.Ein die Alleinhaftung des Pkw-Fahrers ausschließendes Mitverschulden des Radfahrers kann in einem zu geringen seitlichen Abstand des Fahrradfahrers zum geparkten Pkw liegen. Je nach den örtlichen Verhältnissen sollte dieser mindestens 50 cm betragen.Die Darlegungs- und Beweislast für eine ein Mitverschulden begründende Unterschreitung des Seitenabstandes eines Fahrradfahrers zu einem geparkten Pkw obliegt dem Pkw-Fahrer.

Das Bundesfinanzministerium (BMF) räumt Arbeitgebern die Möglichkeit ein, ihren Beschäftigten Beihilfen und Unterstützungen bis zu einem Betrag von 1.500 € im Jahr 2020 steuerfrei auszuzahlen oder als Sachleistungen zu gewähren. Erfasst werden Sonderleistungen, die die Beschäftigten zwischen dem 1.3.2020 und dem 31.12.2020 erhalten. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass die Beihilfen und Unterstützungen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet und die steuerfreien Leistungen im Lohnkonto aufgezeichnet werden. Vom Arbeitgeber geleistete Zuschüsse zum Kurzarbeitergeld bzw. Zuschüsse, die der Arbeitgeber als Ausgleich zum Kurzarbeitergeld wegen Überschreitens der Beitragsbemessungsgrenze leistet, fallen nach Angaben des BMF nicht unter diese Steuerbefreiung. Andere Steuerbefreiungen und Bewertungserleichterungen bleiben hiervon unberührt. Die Beihilfen und Unterstützungen bleiben auch in der Sozialversicherung beitragsfrei.Nachdem nicht nach Berufen getrennt werden kann, gilt die Steuerfreiheit für

Mit der Möglichkeit von der Corona-Krise betroffener Steuerpflichtiger mit Gewinn- und Vermietungseinkünften einen "pauschalen Verlustrücktrag" in Anspruch zu nehmen, will das Bundesfinanzministerium (BMF) für kleine Unternehmen und Selbstständige im Handel, in der Kultur und im Gastronomiebereich notwendige Liquidität schaffen. So können sie neben den bereits für 2020 geleisteten Vorauszahlungen auch eine Erstattung von für 2019 gezahlte Beträge bei ihrem zuständigen Finanzamt beantragen, und zwar auf Grundlage eines pauschal ermittelten Verlustes für das aktuelle Jahr 2020. Von einer Betroffenheit wird regelmäßig ausgegangen, wenn die Vorauszahlungen für 2020 bereits auf 0 € herabgesetzt wurden.Der pauschal ermittelte Verlustrücktrag aus 2020 beträgt 15 % der maßgeblichen Einkünfte, die der Festsetzung der Vorauszahlungen für 2019 zugrunde gelegt wurden (max. 1 Million € bzw. 2 Millionen € bei Zusammenveranlagung).