Berücksichtigung des Veräußerungserlöses eines teilweise privat genutzten Pkw
Wirtschaftsgüter des gewillkürten Betriebsvermögens, also Gegenstände, welche privat und beruflich genutzt werden mit über 10 % beruflichem Nutzungsanteil, führen oftmals zu verschiedenen Beurteilungen bei dem Unternehmer und dem Finanzamt. Insbesondere die steuerliche Berücksichtigung bei Pkw ist dabei ein häufiges Thema. So war es auch in einem Fall, den der Bundesfinanzhof (BFH) am 16.6.2020 entschied. Gegenstand des Urteils war die Ermittlung des Veräußerungserlöses eines Pkw des Betriebsvermögens, welcher sowohl beruflich als auch privat genutzt wurde.Ein Steuerpflichtiger ordnete das Kfz bei Anschaffung dem gewillkürten Betriebsvermögen zu. In den entsprechenden Steuererklärungen wurde die Abschreibung (AfA) als Ausgabe berücksichtigt, gleichzeitig aber auch die privaten Aufwendungen als Einnahme erfasst, sodass die Kosten im Zusammenhang mit dem Pkw sich fast ausglichen. Als das Auto abgeschrieben war, veräußerte der Unternehmer