Zur Eindämmung des massiven Anstiegs der Infektionen mit dem Corona-Virus
ordneten Behörden im März 2020 die Schließung einer Vielzahl
von Freizeit- und Kultureinrichtungen, Kinderbetreuungseinrichtungen, Gastronomiebetrieben
und Einzelhandelsgeschäften an und untersagten zahlreiche öffentliche
Veranstaltungen. Betroffene Unternehmen mussten ihr Geschäft aufgrund der
Maßnahmen und weil Mitarbeiter teilweise unter Quarantäne gestellt
wurden und daher nicht zur Verfügung standen, beschränken oder einstellen.Zur Abmilderung der daraus entstehenden Folgen hat die Bundesregierung für
Unternehmer und Verbraucher Unterstützungsmaßnahmen auf den Weg gebracht.
Leistungsaufschub: Mit dem Gesetz wird ein Moratorium für die Erfüllung
vertraglicher Ansprüche aus Dauerschuldverhältnissen eingeführt,
die vor dem 8.3.2020 abgeschlossen wurden. Damit wird betroffenen Verbrauchern
und Kleinstunternehmen, die wegen der Corona-Pandemie ihre vertraglich geschuldeten
Geld- und andere Leistungen nicht erbringen können, bis zum 30.6.2020 ein
Leistungsverweigerungsrecht