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Im Arbeitsrecht gilt eine begrenzte Arbeitnehmerhaftung, weil das unternehmerische Betriebsrisiko grundsätzlich beim Arbeitgeber liegt. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet ein Arbeitnehmer nicht und bei mittlerer Fahrlässigkeit ist der Schaden in aller Regel zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu verteilen. Bei vorsätzlich verursachten Schäden besteht hingegen eine umfassende Haftung – auch wenn der Schaden bei einer betrieblich veranlassten Tätigkeit entstanden ist. Hier können jedoch Haftungserleichterungen, die von einer Abwägung im Einzelfall abhängig sind, in Betracht kommen.Die Beteiligung des Arbeitnehmers an den Schadensfolgen ist durch eine Abwägung der Gesamtumstände zu bestimmen, wobei insbesondere Schadensanlass, Schadensfolgen, Billigkeits- und Zumutbarkeitsgesichtspunkte eine Rolle spielen.Die besonderen Risiken der Tätigkeit sind ebenso zu berücksichtigen wie die Schadenshöhe, ein vom Arbeitgeber einkalkuliertes Risiko, eine bestehende Versicherungsdeckung, die Stellung des Arbeitnehmers im Betrieb sowie die Höhe der Vergütung, die ggf. eine Risikoprämie enthalten kann.Auch die persönlichen Verhältnisse des Arbeitnehmers und die Umstände des Arbeitsverhältnisses, wie die

Ein Dreizeugentestament ist nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch zulässig, wenn der Erblasser sich objektiv oder nach übereinstimmender (subjektiver) Überzeugung aller drei Zeugen in so naher Todesgefahr befindet, dass eine Errichtung vor dem Bürgermeister oder Notar nicht mehr möglich erscheint.Das Oberlandesgericht München (OLG) stellte dazu jedoch klar, dass die Unterschrift des unterschriftsfähigen Erblassers zu den zwingenden Erfordernissen eines wirksamen Nottestaments gehört. Fehlt sie, liegt ein wirksames Nottestament auch dann nicht vor, wenn zweifelsfrei feststeht, dass der Erblasser die Erklärung abgegeben hat. Die Unterschrift des Erblassers ist nur dann entbehrlich, wenn er nach eigenen Angaben oder nach der Überzeugung der drei Zeugen nicht schreiben kann.In dem Fall aus der Praxis wurde ein Dreizeugentestament niedergeschrieben und von allen unterschrieben, außer von der Erblasserin. Da sie wenige Stunden zuvor noch ein ärztliches Formular eigenhändig unterzeichnet hatte, gingen die OLG-Richter davon aus, dass sie durchaus in der Lage gewesen wäre, selbst

Ereignet sich ein Unfall beim Linksabbiegen, spricht regelmäßig der typische Geschehensablauf dafür, dass der Abbiegende seine besonderen Sorgfaltspflichten nicht beachtet hat.Besondere Anforderungen gelten, wenn ein Einsatzfahrzeug mit Blaulicht und Martinshorn im Verkehr unterwegs ist (hier: Katastrophenschutzeinsatz einer Rettungshundestaffel). Solche Fahrzeuge dürfen in Notsituationen von den üblichen Verkehrsregeln abweichen, bleiben aber auf die Mithilfe der übrigen Verkehrsteilnehmer angewiesen. Diese müssen unverzüglich Platz schaffen, sobald sich ein Einsatzfahrzeug nähert. Ob rechts ausgewichen oder besser angehalten werden muss, hängt von der konkreten Verkehrssituation ab. Maßgeblich ist, dass das Fahrzeug mit höchster Priorität freie Bahn erhält.Kommt es dennoch zur Kollision und hat der Geschädigte besonders schwerwiegend gegen seine Pflichten verstoßen, etwa durch unachtsames Abbiegen und fehlende Reaktion auf das Einsatzfahrzeug, kann seine eigene Verantwortung so überwiegen, dass die Betriebsgefahr des Einsatzfahrzeugs vollständig zurücktritt.

Die sogenannte Frühstartrente soll in Deutschland eingeführt werden und darauf abzielen, Eltern bei der frühzeitigen Altersvorsorge ihrer Kinder zu unterstützen und hierdurch von Zinseszinseffekten zu profitieren. Hierdurch soll das Rentensystem für die Zukunft entlastet werden. Ob diese, wie zunächst angedacht, Anfang 2026 in Kraft treten kann, ist derzeit unklar, da bislang kein Referenten- oder Gesetzesentwurf vorliegt. Es soll eine Verknüpfung der Frühstartrente mit einer Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge erfolgen.Kinder ab dem 6. Lebensjahr sollen offenbar ohne Antrag ein staatlich gefördertes Wertpapierdepot erhalten, in das zwischen dem 6. und 18. Lebensjahr monatlich 10 € eingezahlt werden. Ab dem 18. Lebensjahr können dann durch das nunmehr volljährige Kind ab 50 € bis zu 100 € monatlich in den Vertrag eingezahlt werden. Anders lautende Vorschläge aus der Versicherungswirtschaft liegen vor.Bei einer angenommenen gewogenen Rendite von 6 % pro Jahr und ohne jegliche eigene Einzahlungen ergibt sich

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat Ende Oktober 2025 ein bereits seit längerer Zeit erwartetes Urteil vom 12.8.2025 zur Sonderabschreibungsmöglichkeit von Mietwohnungsneubau veröffentlicht.Im Klageverfahren ging es um einen ersten Förderzeitraum, für den die Wohnungsherstellung durch Bauantrag oder Bauanzeige nach dem 31.8.2018, aber vor dem 1.1.2022 begann. Aktuell gibt es einen zweiten Förderzeitraum für Bauanträge oder Bauanzeigen über Wohnungsherstellungen, die nach dem 31.12.2022, aber vor dem 1.10.2029 begannen.Die Kläger hatten im ersten Förderzeitraum ein vermietetes, nutzbares Einfamilienhaus nach Kündigung und Auszug der Mieter abgerissen, weil eine behördliche Aufforderung zur Sanierung der Abwasserrohre erfolgt war. Auf dem Grundstück wurde ebenfalls wieder ein Einfamilienhaus errichtet, über welches auch ein Mietvertrag mit Mietern abgeschlossen wurde. Das Finanzamt wollte die von den Klägern geltend gemachte Sonderabschreibung nicht als Werbungskosten anerkennen, da es sich zwar um einen Neubau handelte, aber kein zusätzlicher Wohnraum geschaffen worden sei. Abriss und Neubau erfolgten innerhalb eines Zeitraumes

Das Deutschlandticket soll auch in den Jahren 2026 – 2030 erhalten bleiben. Der aktuelle Bezugspreis von 58 € in 2025 soll lt. Vereinbarung der Verkehrsminister der Bundesländer in 2026 auf 63 € monatlich steigen. Auch im Jahr 2026 können Zuschüsse zum Deutschlandticket durch den Arbeitgeber steuer- und sozialversicherungsfrei zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gezahlt werden. Der Zuschuss ist auf die Höhe der Aufwendungen des Arbeitnehmers begrenzt.

Das Bundeskabinett hat am 8.10.2025 eine Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenzen für 2026 um mehr als 5 % beschlossen, die Zustimmung des Bundesrates steht noch aus. Menschen mit höherem Einkommen müssen somit, sofern sie in das gesetzliche Sozialversicherungssystem einzahlen, auf einen höheren Anteil ihres Einkommens Beiträge abführen. Diese sehen wie folgt aus: Sozialversicherungsrechengröße Monat Jahr Bezugsgröße in der Sozialversicherung 3.955 € 47.460 € Jahresarbeitsentgeltgrenze nach § 6 Abs. 6 SGB V(Versicherungspflichtgrenze) in derKranken- und Pflegeversicherung 6.450 € 77.400 € Jahresarbeitsentgeltgrenze nach § 6 Abs. 7 SGB V(Beitragsbemessungsgrenze) in derKranken- und Pflegeversicherung 5.812,50 € 69.750 € Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Renten- und Arbeitslosenversicherung 8.450 € 101.400 € Beitragsbemessungsgrenze in der knappschaftlichen Rentenversicherung 10.400 € 124.800 € vorläufiges Durchschnittsentgelt 2026in der Rentenversicherung - 51.944 € (endgültiges) Durchschnittsentgelt 2024in der Rentenversicherung - 47.085 €

Unentgeltliche bzw. vergünstigte Mahlzeiten des Arbeitgebers an seine Arbeitnehmer sind als geldwerter Vorteil den Arbeitnehmern im Rahmen des Arbeitsverhältnisses zuzurechnen und zu versteuern.Die Sachbezugswerte werden sich nach dem Referentenentwurf der Sozialversicherungsentgeltverordnung vom 8.10.2025 zum 1.1.2026 voraussichtlich erhöhen. Verabschiedet werden soll die Änderung nach Redaktionsschluss dieser Ausgabe. Danach sehen die Sachbezugswerte wie folgt aus: Steuerfreier Sachbezug: Mahlzeiten bis 60 € (Inland)   2025 2026 Frühstück 2,30 €/Mahlzeit 2,37 €/Mahlzeit Mittag-/ Abendessen 4,40 €/Mahlzeit 4,57 €/Mahlzeit Vollverpflegung 11,10 €/Tag bzw.333 €/Monat 11,51 €/Tag bzw.345 €/Monat Diese Regelungen gelten auch für Mahlzeiten, die Arbeitnehmern während einer dienstlich veranlassten Auswärtstätigkeit oder bei doppelter Haushaltsführung zur Verfügung gestellt bzw. zugerechnet werden, wenn der Preis der Mahlzeit 60 € nicht übersteigt. Sonst stellt der Wert der Mahlzeit insgesamt einen geldwerten Vorteil dar.Stellt der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer kostenlos oder vergünstigt eine Unterkunft zur Verfügung, wird wie folgt unterschieden, wobei bei Wohnungsüberlassung hiervon abweichend im Zweifel die ortsübliche Miete als Sachbezug anzusetzen

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 23.10.2025 eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Telekommunikationsunternehmens für unwirksam erklärt. Nach dieser musste der Kunde seine Rufnummer und sein persönliches Kennwort nennen, um seine SIM-Karte sperren zu lassen.In ihrer Begründung führten die BGH-Richter aus, dass zwar beide Seiten ein berechtigtes Interesse an einer zuverlässigen Authentifizierung haben, um missbräuchliche Sperrungen zu verhindern. Die Pflicht, für die Sperre zwingend das persönliche Kennwort des Kunden anzugeben, beeinträchtigt jedoch das berechtigte Interesse des Kunden an einer schnellen und unkomplizierten Sperre in unzumutbarer Weise.Angesichts der Vielzahl an Passwörtern im Alltag kann vom Mobilfunkkunden nicht erwartet werden, sämtliche im Gedächtnis zu behalten oder bei Abwesenheit von der Wohnung schriftlich mitzuführen. Einem Telekommunikationsunternehmen ist es dagegen zumutbar, auch andere Authentifizierungsmöglichkeiten zuzulassen, etwa die Beantwortung einer zuvor hinterlegten Sicherheitsfrage. Diese Variante bietet i. d. R. einen vergleichbaren Schutz vor einer missbräuchlichen Sperre durch Dritte,