Info an Passagiere über Flugstreichung
Bei Annullierung eines Flugs wird den betroffenen Fluggästen nach den Regelungen der EU-Fluggastrechteverordnung vom ausführenden Luftfahrtunternehmen ein Anspruch auf Ausgleichsleistung eingeräumt. Die Ausgleichszahlungen sind gestaffelt und betragen: 250 € bei allen Flügen über eine Entfernung von 1.500 km oder weniger, 400 € bei allen innergemeinschaftlichen Flügen über eine Entfernung von mehr als 1.500 km und bei allen anderen Flügen über eine Entfernung zwischen 1.500 km und 3.500 km, 600 € bei allen nicht unter Buchstabe a) oder b) fallenden Flügen. Dieser Anspruch entfällt jedoch, wenn der Fluggast über die Annullierung mindestens zwei Wochen vor der planmäßigen Abflugzeit unterrichtet wird. Die Beweislast dafür, ob und wann der Fluggast über die Annullierung des Flugs unterrichtet wurde, trägt das ausführende Luftfahrtunternehmen.Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit seiner Entscheidung v. 27.9.2022 klargestellt, dass ein Anspruch auf