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Immer wieder kommt es zu unterschiedlichen Auffassungen zwischen Steuerpflichtigen und der Finanzverwaltung, wenn es um die steuerliche Anerkennung von Aufwendungen geht, die auch der privaten Vermögensebene zugeordnet werden könnten.  Ein solcher Fall wurde Anfang des Jahres durch den Bundesfinanzhof entschieden. Bei dem Steuerpflichtigen handelte es sich um einen selbstständigen Trauerredner, der in seiner Gewinnermittlung Kosten für die Anschaffung und Reinigung von Berufskleidung als Betriebsausgabe für sich und seine Ehefrau, die als Angestellte in seinem Betrieb arbeitete, geltend machte. Es handelte sich dabei um bürgerliche schwarze Kleidungsstücke, welche nur für die Arbeit gedacht seien. Da es von einem Trauerredner und seinen Angestellten erwartet wird, dass diese sich schwarz kleiden, sei die Anschaffung beruflich veranlasst. Grundsätzlich handelt es sich bei Aufwendungen für bürgerliche Kleidung immer um notwendige Kosten der privaten Lebensführung. Das gilt selbst dann, wenn die bürgerliche Kleidung ausschließlich beruflich getragen wird. Ausgenommen davon ist spezielle Berufskleidung, die

Während einige Gegenstände schon mit der Absicht angeschafft werden nur privat oder nur beruflich genutzt zu werden, liegt bei anderen Gegenständen eine gemischte Nutzung vor oder eine endgültige Zuordnung findet erst nach Anschaffung statt. Auf der sichersten Seite sind Steuerpflichtige, wenn sie dem Finanzamt zeitnah der Anschaffung oder Herstellung mitteilen, wie der Gegenstand zugeordnet wird. So werden fehlerhafte Berücksichtigungen und ggf. besondere Vorgaben durch neue Rechtsprechungen vermieden. Findet die Zuordnung trotzdem erst einige Zeit nach der Anschaffung statt, sind einige Besonderheiten zu beachten. Liegen innerhalb der Dokumentationsfrist, also der gesetzlichen Abgabefrist der Umsatzsteuerjahreserklärung, nach außen hin objektiv erkennbare Anhaltspunkte für eine Zuordnung vor, sind diese maßgeblich. Sollten diese Anhaltspunkte nicht vorhanden oder zweifelhaft sein, sollte die getroffene Zuordnung innerhalb der Frist gegenüber dem Finanzamt erklärt werden. In dem Fall vor dem Bundesfinanzhof (BFH) schaffte sich ein Steuerpflichtiger eine PV-Anlage an, für die er zunächst weder Voranmeldungen noch

Zu den Steuerermäßigungen, die jeder Steuerpflichtige neben seinen berufsbezogenen Aufwendungen geltend machen kann, gehören insbesondere Handwerkerleistungen. Diese entfallen auf Erhaltungs-, Renovierungs-, und Modernisierungsmaßnahmen im eigenen Haushalt. Nicht typisch sind in diesen Fällen Aufwendungen für einen Statiker. Darüber entschied nun der Bundesfinanzhof (BFH) in einem Urteil. Ein Ehepaar bewohnte ein eigenes Haus. Für eine anstehende Dachreparatur beauftragte es einen Statiker. Die Firma, die später die Reparatur ausführen sollte, riet den Steuerpflichtigen dazu. Also führte erst der Statiker, anschließend die Handwerker ihre Arbeiten aus. Das Ehepaar gab anschließend auch beides in der Einkommensteuererklärung als Handwerkerleistungen an. Allerdings erkannte das Finanzamt die Kosten des Statikers nicht an, das Finanzgericht später schon. Da die Leistung des Statikers in direktem Zusammenhang mit den Handwerkerleistungen stünden und diese nur nach der statistischen Berechnung durchgeführt werden konnten, seien insgesamt Handwerkerleistungen gegeben. Der BFH entschied sich letztendlich aber gegen eine Anerkennung als Handwerkerleistung. Maßgebend für

Entsteht in einem Veranlagungszeitraum unüblicherweise eine Zusammenballung von bestimmten Einkünften, wie etwa durch eine Betriebsveräußerung oder eine einmalige Entschädigungszahlung des Arbeitgebers, können außerordentliche Einkünfte vorliegen, die im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung ermäßigt zu besteuern sind. Ein Arbeitnehmer verlor aufgrund von Umstrukturierungsmaßnahmen seinen bisherigen Arbeitsplatz. Das Arbeitsverhältnis sollte an einem bestimmten Tag enden. Würde er vorher eine Neuanstellung finden, stünde ihm eine Zusatzabfindung zu. So kam es letztendlich auch. Der Arbeitnehmer erhielt daraufhin eine Sozialplanabfindung, im darauffolgenden Jahr eine Zusatzabfindung sowie eine Starterprämie. Für die Entschädigungszahlungen begehrte er den Ansatz als außerordentliche Einkünfte. Dies wurde ihm jedoch erst durch das Finanzamt und schließend vom Finanzgericht. Für den Ansatz als außerordentliche Einkünfte müsste eine Zusammenballung vorliegen, da die Zahlungen aber innerhalb von zwei statt einem Veranlagungszeitraum erfolgten, ist eine Zusammenballung nicht gegeben. Da alle Zahlungen aufgrund desselben Ereignisses ausgezahlt wurden – der Beendigung des Arbeitsverhältnisses – liegt nicht jedes Jahr

Wurde ein Vertrag über eine zusätzliche Altersvorsorge abgeschlossen, ist damit zu rechnen, dass dieser rechtmäßig zum Güterausgleich im Scheidungsfall herangezogen werden kann.  So hatte ein verheirateter angestellter Rechtsanwalt in einem vom Bundesfinanzhof am 19.8.2021 entschiedenen Fall einen zusätzlichen Rentenvertrag bei seinem Versorgungswerk abgeschlossen, in den er regelmäßig einzahlte. Als er sich scheiden ließ, entschied das zuständige Familiengericht, dass er einen Teil seiner erworbenen Rentenanwartschaft seiner Frau übertragen muss. Nach der Übertragung ergab sich für ihn die Möglichkeit, den Verlust durch eine Einzahlung hälftig wieder aufzufüllen. Dem kam der Rechtsanwalt nach und gab den Betrag als Werbungskosten an, den das Finanzamt daraufhin aber als (nur beschränkt abziehbare) Sonderausgaben deklarierte. Grundsätzlich ist die Annahme, dass es sich um vorweggenommene Werbungskosten handeln könnte, nachvollziehbar. Entscheidend bei der Beurteilung ist jedoch die einkommensteuerrechtliche Qualifizierung. Da der angestrebte Rentenbetrag durch den Ausgleich gemindert wurde, hat die Zahlung zum Verlustausgleich die Sicherung des

In Deutschland ist im sog. Nachweisgesetz geregelt, welchen Informations- und Dokumentationspflichten Arbeitgeber nachkommen müssen. Zum 1.8.2022 kamen einige Ergänzungen hinzu und die neue Fassung gilt ab diesem Zeitpunkt für alle Neueinstellungen. Zusätzlich sind nun folgende Punkte schriftlich zu dokumentieren: jeweils getrennte Angaben zu den unterschiedlichen Bestandteilen des Arbeitsentgelts (Zusammensetzung und Höhe sowie Überstundenvergütungen, Zuschläge, Zulagen, Prämien und Sonderzahlungen) und Art und Fälligkeit der Auszahlungen das Enddatum oder bei einem befristeten Arbeitsverhältnis die Dauer die vereinbarte Arbeitszeit, vereinbarte bzw. vorgesehene Ruhepausen und Ruhezeiten bei Schichtarbeit die Art des Schichtsystems, der Schichtrhythmus und die Voraussetzungen für Schichtänderungen falls vereinbart, die Möglichkeit zur Überstundenanordnung und deren Voraussetzungen bei Vereinbarung einer Probezeit deren Dauer ggf. freie Wahl des Arbeitsorts durch den Arbeitnehmer wenn der Arbeitgeber

Angesichts der steigenden Infektionszahlen hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Corona-Sonderregelung für eine telefonische Krankschreibung wieder aktiviert. Diese gilt vorerst befristet bis 30.11.2022. Aufgrund dieser Sonderregelung können Versicherte, die an leichten Atemwegserkrankungen leiden, telefonisch bis zu 7 Tage krankgeschrieben werden. Dabei müssen sich die Ärzte durch eine eingehende telefonische Befragung persönlich vom Zustand des Patienten überzeugen. Ebenso kann eine einmalige Verlängerung der Krankschreibung telefonisch für weitere 7 Kalendertage ausgestellt werden.

Gerade jetzt bei den steigenden Energiekosten stellt sich die Frage: Gibt es eine gesetzliche Regelung zur Heizperiode? Die Antwort lautet nein. Der Zeitraum vom 1.10. bis zum 30.4. hat sich jedoch auch in der Rechtsprechung als Heizperiode durchgesetzt. Während dieser Zeit ist die einwandfreie Funktion der Heizungsanlage sicherzustellen. Abweichungen sind allerdings je nach Region und Witterung möglich. Bezüglich einzuhaltender Mindesttemperaturen sind innerhalb des oben genannten Zeitraums 20 bis 22 °C zu gewährleisten. Nachts (zwischen 24 Uhr und 6 Uhr) kann diese Temperatur auf mindestens 16 °C abgesenkt werden. Mieter sind nicht verpflichtet die Wohnung bzw. das Haus zu heizen, solange sie dafür sorgen, dass keine Kälteschäden entstehen.  In der übrigen Zeit, also vom 1.5. bis 30.9. gelten andere Richtwerte und der Vermieter ist verpflichtet, die Heizungsanlage anzustellen, wenn abzusehen ist, dass die Außentemperaturen unter 16 °C fallen. Auch hier muss der Mieter dafür sorgen, dass die Temperaturen

Bei der Umwandlung einer Immobilie in Wohnungseigentum muss der Eigentümer dem derzeitigen Mieter die Möglichkeit geben, die Mietwohnung zu kaufen, bevor es ein Dritter tut (Vorkaufsrecht). Die in einem Kaufvertrag über eine mit einem Vorkaufsrecht des Mieters belastete Eigentumswohnung zwischen dem Vorkaufsverpflichteten (Verkäufer) und dem Dritten (Erstkäufer) getroffene Abrede, wonach der Vorkaufsberechtigte (Mieter) einen höheren Preis zu bezahlen hat als der Erstkäufer, stellt eine in Bezug auf den höheren Preis unzulässige und deshalb insoweit unwirksame Vereinbarung zu Lasten Dritter dar. Dieser Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 23.2.2022 lag folgender Sachverhalt zugrunde: Eine Mieterin in Berlin nutzte ihr Vorkaufsrecht und hatte sich mit dem Besitzer auf einen Kaufpreis von ca. 163.000 € geeinigt. Der andere Käufer hätte die Wohnung laut Kaufvertrag jedoch günstiger erworben, falls sie noch vermietet sein sollte. Die BGH-Richter entschieden zugunsten der Mieterin, sodass diese auch nur den geringeren Betrag von ca. 147.000 € zahlen