Nachweisgesetz – Änderungen seit dem 1.8.2022
In Deutschland ist im sog. Nachweisgesetz geregelt, welchen Informations- und Dokumentationspflichten Arbeitgeber nachkommen müssen. Zum 1.8.2022 kamen einige Ergänzungen hinzu und die neue Fassung gilt ab diesem Zeitpunkt für alle Neueinstellungen. Zusätzlich sind nun folgende Punkte schriftlich zu dokumentieren: jeweils getrennte Angaben zu den unterschiedlichen Bestandteilen des Arbeitsentgelts (Zusammensetzung und Höhe sowie Überstundenvergütungen, Zuschläge, Zulagen, Prämien und Sonderzahlungen) und Art und Fälligkeit der Auszahlungen das Enddatum oder bei einem befristeten Arbeitsverhältnis die Dauer die vereinbarte Arbeitszeit, vereinbarte bzw. vorgesehene Ruhepausen und Ruhezeiten bei Schichtarbeit die Art des Schichtsystems, der Schichtrhythmus und die Voraussetzungen für Schichtänderungen falls vereinbart, die Möglichkeit zur Überstundenanordnung und deren Voraussetzungen bei Vereinbarung einer Probezeit deren Dauer ggf. freie Wahl des Arbeitsorts durch den Arbeitnehmer wenn der Arbeitgeber