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Versicherungspflichtige und Versicherungsberechtigte sind an die Wahl der Krankenkasse mindestens 18 Monate gebunden. Die Kündigungsfrist beträgt zwei Monate zum Monatsende.Die Krankenkasse hat dem Mitglied unverzüglich - spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der Kündigung - eine Kündigungsbestätigung auszustellen. Die Kündigung wird wirksam, wenn das Mitglied innerhalb der Kündigungsfrist eine Mitgliedschaft bei einer anderen Krankenkasse durch eine Mitgliedsbescheinigung nachweist.Beispiel: Eine Kündigung zum 31.8. geht bis Ende Juni bei der alten Krankenkasse ein. Die Kündigungsbestätigung muss dem Mitglied bis 14 Tage nach Eingang zugestellt werden. Anmeldung bei der neuen Krankenkasse erfolgt zum 1.9. Diese stellt die Mitgliedsbescheinigung zur Vorlage bei der bisherigen Kasse aus.Ohne Kündigung kann eine neue Krankenkasse bei einem nahtlosen Wechsel des Arbeitgebers gewählt werden, wenn die Mindestbindungsfrist von 18 Monaten

Mietet eine Rechtsanwaltskanzlei Räumlichkeiten an, kann sie verlangen, dass der Vermieter keine lärm-, erschütterungs- und staubintensiven Umbau- und Modernisierungsarbeiten im gesamten Haus zur Ermöglichung einer anderen Nutzung durchführt. Die Kanzlei ist auch nicht zur Duldung der Arbeiten außerhalb der üblichen Bürozeiten oder am Wochenende verpflichtet, da Rechtsanwälte gerichtsbekannt regelmäßig auch außerhalb der gängigen Geschäftszeiten arbeiten.In einem vom Oberlandesgericht Frankfurt am 25.3.2019 entschiedenen Fall musste der Vermieter einer Rechtsanwaltskanzlei den vertragsgemäßen Gebrauch der Räume bis zum Vertragsende (31.12.2023) gewähren. Der vertragliche Nutzungszweck der Räume liegt in dem Betrieb eines Rechtsanwalts- und Notariatsbüros. Die hiermit zusammenhängenden geistig-gedanklichen Tätigkeiten müssen grundsätzlich ungestört durchgeführt werden können. Der Abbruch sämtlicher Zwischenwände sowie Bodenbeläge mittels Schlagbohrmaschinen und Vorschlaghammer verursacht zwangsläufig ganz erhebliche Lärm-

In einem vom Bundesgerichtshof am 12.4.2019 entschiedenen Fall enthielt die Teilungserklärung in einer Wohnungseigentümergemeinschaft eine Regelung, wonach den Wohnungseigentümern auch die kurzzeitige Vermietung ihrer Wohnungen (z. B. an Feriengäste) gestattet ist. Eine Öffnungsklausel sieht vor, dass die Teilungserklärung mit einer Mehrheit von 75 € aller Miteigentumsanteile geändert werden kann.Mit einer solchen Mehrheit beschlossen die Wohnungseigentümer in einer Eigentümerversammlung die Teilungserklärung dahingehend zu ändern, dass die Überlassung einer Wohnung an täglich oder wöchentlich wechselnde Feriengäste, vor Ort befristet Tätige oder andere Mieter mit Unterkunftsbedürfnissen von kurzer Dauer sowie eine Nutzung als Werkswohnung nicht mehr zulässig ist. Die Richter des BGH kamen zu dem Urteil, dass dieser Beschluss rechtswidrig war, da nicht alle Eigentümer zustimmten.

Wechselt der Elterngeldberechtigte die Steuerklasse im Bemessungszeitraum für das Elterngeld (in der Regel 12 Monate vor dem Monat der Geburt) mehrmals, kommt es auf die im Bemessungszeitraum relativ am längsten geltende Steuerklasse an. Die maßgebliche Steuerklasse muss nicht mindestens in sieben Monaten des Bemessungszeitraums gegolten haben, auch wenn diese absolute Betrachtung für den Elterngeldberechtigten im Einzelfall finanziell günstiger ist.

Der Bundesrat hat am 12.4.2019 das Terminservice- und Versorgungsgesetz gebilligt, das gesetzlich Versicherten schnellere Arzttermine garantieren und die ärztliche Versorgung auf dem Land verbessern soll. Das Gesetz verpflichtet niedergelassene Ärzte, mehr Sprechstunden anzubieten: Statt bisher 20 müssen sie ihre Praxis künftig mindestens 25 Stunden für Patienten öffnen.Ferner müssen Augenärzte, Frauenärzte, Orthopäden sowie Hals-Nasen-Ohren-Ärzte in der Woche fünf offene Sprechstunden anbieten. Zur leichteren Terminvergabe sind Terminservicestellen vorgesehen, die über eine bundeseinheitliche Notdienstnummer (116 117) und übers Internet ständig erreichbar sind. Nähere Informationen finden Sie auf der Internetseite vom "Ärztlichen Bereitschaftsdienst" - https://www.116117.de.