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Informiert ein Makler einen Kaufinteressenten über Tatsachen, die für die Kaufentscheidung wesentlich sind, infolge einer unzureichenden Organisation der Abläufe in seinem Büro leichtfertig falsch, kann er seinen Anspruch auf Vergütung verlieren.In einem vom Oberlandesgericht Rheinland-Pfalz am 2.5.2019 entschiedenen Fall legte ein Kaufinteressent gegenüber dem Makler deutlich dar, dass er Wert darauf legt, in der Wohnungseigentümerversammlung nach Abstimmungsmodus und Zahl der Miteigentümer nicht überstimmt werden zu können.Der Makler hatte jedoch ins Blaue hinein behauptet, dass es nur einen weiteren Eigentümer gab und die Abstimmung nach Kopfteilen erfolgt. Ferner versicherte der Makler wahrheitswidrig, dass noch keine Teilungserklärung vorlag. Tatsächlich lag zum Zeitpunkt dieser Aussage die Teilungserklärung aber bereits dem Sohn des Maklers, mit dem dieser zusammenarbeitet, vor. Daraus ergab sich auch, dass - abweichend von

Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch steht einem Verbraucher bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen ein Widerrufsrecht von 14 Tagen zu. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte am 10.4.2019 die Frage zu klären, wie es sich bei Kaufverträgen verhält, die auf einer Messe zustande gekommen sind. Folgender Sachverhalt lag den Richtern zur Entscheidung vor: Ein Unternehmen, welches Küchen vertreibt, hatte auf einer Messe einen Stand. Dort wurde ein schriftlicher Kaufvertrag über eine Einbauküche geschlossen. Noch am gleichen Tag widerrief der Käufer diesen Vertrag.Sofern es sich um eine klassische Verkaufsmesse mit offensichtlichem Verkaufscharakter handelt, kann das Verkaufsangebot eines Unternehmers für den Käufer nicht überraschend sein. So lag der Fall hier. Von einer Überrumpelung konnte nicht gesprochen werden. Ein normal informierter, angemessen aufmerksamer und

Die Verpflichtung des Geschäftsführers einer GmbH dafür zu sorgen, dass sich die Gesellschaft rechtmäßig verhält und ihren gesetzlichen Verpflichtungen nachkommt, besteht grundsätzlich nur gegenüber der Gesellschaft, nicht hingegen im Verhältnis zu außenstehenden Dritten.In einem dem Bundesgerichtshof am 7.5.2019 zur Entscheidung vorgelegten Fall betrieb eine GmbH eine Mühle. Landwirte belieferten diese mit Getreide. Die aus den Verkäufen erzielten Erlöse flossen auf ein Konto der GmbH. Die Landwirte bezogen ihrerseits von der GmbH Saatgut, Dünger und Ähnliches. Es bestand eine Kontokorrentabrede, nach der die Auszahlung des Differenzguthabens von der GmbH an die Landwirte im Februar des Folgejahres erfolgen sollte. Eine solche Zahlung wurde jedoch nicht ausgeführt; es wurde ein Insolvenzantrag gestellt, der in der Folgezeit mangels Masse abgewiesen wurde. Grund für die Zahlungsunfähigkeit der GmbH war, dass der Geschäftsführer

Nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz ist die kalendermäßige Befristung eines Arbeitsvertrages ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes nur bis zur Dauer von zwei Jahren zulässig. In einem vom Landesarbeitsgericht Düsseldorf (LAG) am 9.4.2019 entschiedenen Fall begann das Arbeitsverhältnis am 5.9.2016. In der Zeit vom 5.9.2016 bis zum 23.9.2016 besuchte der Arbeitnehmer eine Schulung und reiste dazu bereits am 4.9.2016 an. Die Reise- und Hotelkosten übernahm der Arbeitgeber. Mit einer Vereinbarung im Februar 2017 wurde das Arbeitsverhältnis bis zum 4.9.2018 verlängert. Nach Ablauf der Befristung erhielt der Arbeitnehmer keine unbefristete Stelle. Er war der Auffassung, dass das Arbeitsverhältnis nicht durch die Befristung bis zum 4.9.2018 beendet war.Die LAG-Richter kamen zu dem Urteil, dass die Befristung hier um einen Tag überschritten war, da die Dienstreise am 4.9.2016 bereits

War ein Arbeitnehmer nach erfolgter Kündigung trotz Anwendung aller ihm nach Lage der Umstände zuzumutenden Sorgfalt verhindert, die Klage innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung zu erheben, so ist auf seinen Antrag hin die Klage nachträglich zuzulassen. Eine Klage nach der o. g. gesetzlichen Regelung ist jedoch nicht nachträglich zuzulassen, wenn ein Arbeitnehmer, der sich nicht nur vorübergehend im Ausland aufhält, nicht sicherstellt, dass er zeitnah von einem Kündigungsschreiben Kenntnis erlangt, das in einen von ihm vorgehaltenen Briefkasten im Inland eingeworfen wird.In dem entschiedenen Fall war ein Arbeitnehmer in Katar tätig. Er hatte einen Bekannten beauftragt, an ihn adressierte Post zu sammeln und einmal im Monat zu ihm nach Katar zu schicken. Die Richter des Bundesgerichtshofs entschieden hier, dass der Arbeitnehmer kein

In einem vom Bundessozialgericht (BSG) entschiedenen Fall verletzte sich eine Frau, als sie auf dem Heimweg von ihrer Arbeitsstelle versuchte einen privaten Brief einzuwerfen. Das Gericht hatte nun zu entscheiden, ob es sich hier um einen Arbeitsunfall handelte.Das BSG kam zu der Entscheidung, dass dieser Briefeinwurf als rein privatwirtschaftliche Handlung zu beurteilen ist, und somit nicht mehr unter dem Schutz der Wegeunfallversicherung stand. Zwar unterliegt grundsätzlich das Zurücklegen des mit der versicherten Tätigkeit zusammenhängenden unmittelbaren Wegs nach und von dem Ort der Tätigkeit im Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung. Die Frau hatte diesen Weg jedoch unterbrochen, als sie den Pkw verlassen hat, um einen Brief einzuwerfen.

Die Bundesregierung hat sich bei der Reform der Grundsteuer auf ein Gesetzespaket geeinigt, das den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts gerecht werden soll. Die Grundsteuer ist eine Steuer auf den Besitz von Grundstücken und Gebäuden. Vermieter können sie über die Nebenkostenabrechnung auf ihre Mieter umlegen, sodass von der Belastung alle betroffen sind. Die Grundsteuer kommt ausschließlich den Gemeinden zugute und ist eine ihrer wichtigsten Einnahmequellen. Die Praxis, wonach die Grundsteuer für Häuser und unbebaute Grundstücke anhand von (überholten) Einheitswerten berechnet wird, hat das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2018 als verfassungswidrig erklärt und eine Neuregelung bis Ende 2019 gefordert. Hauptkritikpunkt war, dass die zugrunde gelegten Werte die tatsächliche Wertentwicklung nicht mehr in ausreichendem Maße widerspiegeln.Das nunmehr von der Bundesregierung beschlossene Gesetzespaket besteht aus drei miteinander verbundenen Gesetzentwürfen: Gesetz zur Reform

Einer schon abgeschriebenen "Sonderabschreibung" beim Mietwohnungsbau durch das Gesetz zur Förderung des Mietwohnungsneubaus hat der Bundesrat nunmehr am 28.6.2019 überraschend zugestimmt. Der Bundestag hatte die Neuregelungen bereits im Dezember 2018 verabschiedet. Der Gesetzesbeschluss wurde damals vom Bundesrat von der Tagesordnung abgesetzt. Mit dem Gesetz strebt die Bundesregierung Anreize für den Mietwohnungsneubau im bezahlbaren Mietsegment an. Dies wird durch die Einführung einer Sonderabschreibung umgesetzt. Dazu sind folgende Kriterien ausschlaggebend: Die Sonderabschreibungen in Höhe von jährlich 5 € können im Jahr der Anschaffung oder Herstellung und in den folgenden drei Jahren - also vier Jahre lang - neben der regulären Abschreibung in Anspruch genommen werden. Somit werden innerhalb des Abschreibungszeitraums insgesamt bis zu 28 €

Nicht selten müssen Steuerpflichtige aus beruflichen Gründen eine sog. "doppelte Haushaltsführung" gründen, wenn sie in einem anderen Ort als dem Wohnort arbeiten. Eine doppelte Haushaltsführung liegt vor, wenn sie außerhalb des Ortes seiner ersten Tätigkeitsstätte einen eigenen Hausstand unterhalten und auch am Ort der ersten Tätigkeitsstätte wohnen. Zu den notwendigen Mehraufwendungen, die als Werbungskosten oder Betriebsausgaben berücksichtigt werden können, zählen insbesondere Aufwendungen für wöchentliche Familienheimfahrten, (zeitlich befristete) Verpflegungsmehraufwendungen und die notwendigen Kosten der Unterkunft am Beschäftigungsort. Als Unterkunftskosten können im Inland die tatsächlichen Aufwendungen für die Nutzung der Unterkunft angesetzt werden, höchstens jedoch 1.000 € im Monat.Mit seiner Entscheidung vom 4.4.2019 stellt der Bundesfinanzhof (BFH) fest, dass von der Deckelung auf 1.000 € aber Aufwendungen für Haushaltsartikel und Einrichtungsgegenstände nicht umfasst

Die tarifliche Einkommensteuer für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse oder für die Inanspruchnahme von haushaltsnahen Dienstleistungen ermäßigt sich auf Antrag um 20 €, höchstens 4.000 € der Aufwendungen des Steuerpflichtigen, sofern es sich nicht um Minijobs ober Handwerkerleistungen handelt.Diese Regelung gilt auch für die Inanspruchnahme von Pflege- und Betreuungsleistungen sowie für Aufwendungen, die einem Steuerpflichtigen wegen der Unterbringung in einem Heim oder zur dauernden Pflege erwachsen, soweit darin Kosten für Dienstleistungen enthalten sind, die mit denen einer Hilfe im Haushalt vergleichbar sind. Nunmehr stellt der Bundesfinanzhof (BFH) in seiner Entscheidung vom 3.4.2019 fest, dass die Steuermäßigung für Aufwendungen, die einem Steuerpflichtigen wegen der Unterbringung in einem Heim oder zur dauernden Pflege erwachsen, er nur für seine eigene Unterbringung oder Pflege in Anspruch nehmen kann. Im