Kaufpreisaufteilung für die Gebäude-AfA
Wird ein Gebäude oder eine Wohnung für Zwecke der Vermietung gekauft, so muss im ersten Veranlagungsjahr die Bemessungsgrundlage ermittelt werden, nach der sich die jährliche Abschreibung für Abnutzung (AfA) ermittelt. Da diese Berechnung zum Teil komplex sein kann, steht eine "Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung" vom Bundesministerium der Finanzen zur Verfügung. Diese Arbeitshilfe war nun Gegenstand im Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 14.8.2019. Im entschiedenen Fall erwarb ein Steuerpflichtiger einen Miteigentumsanteil an einem bebauten Grundstück. Die entsprechende AfA wurde eigenständig anhand des anteiligen Kaufpreises für das Gebäude laut abgeschlossenem Kaufvertrag berechnet. Bei der Veranlagung berechnete das Finanzamt die AfA mit der Arbeitshilfe neu und kam zu einem stark abweichenden Wert, den der Steuerpflichtige so nicht akzeptierte.Der BFH gab ihm Recht. Er stellte