Kein Schmerzensgeld für Quarantäne
In den letzten beiden Jahren wurde vielfach Quarantäne für Bürger angeordnet, die Kontakt zu Coronainfizierten Personen hatten, auch wenn bei ihnen selbst keine Krankheitssymptome vorlagen.In einem vom Oberlandesgericht Oldenburg (OLG) am 30.3.2022 entschiedenen Fall hatte ein Landkreis zunächst für eine Mutter, deren unmittelbare Arbeitskollegin ein positives PCR-Testergebnis erhalten hatte, Quarantäne angeordnet, nach einem positiven PCR-Test der Mutter auch für den Vater und die beiden Kinder. Die Familie begehrte später Schmerzensgeld. Sie argumentierte, dass es für die Quarantäne-Anordnung keine gültige Rechtsgrundlage gab, die PCR-Methode zudem ungeeignet war und die Quarantäne unter anderem zu sozialen Einschränkungen und psychischen Belastungen geführt hatte. In einem zweiten Fall vor dem OLG argumentierte eine Lehrerin ähnlich.Die Richter des OLG wiesen in beiden Fällen darauf hin, dass es sich bei einer Quarantäneanordnung nicht um eine Freiheitsentziehung, sondern nur um eine Freiheitsbeschränkung handelte. Diese rechtmäßige Maßnahme verlangte den Betroffenen ein zwar spürbares, angesichts