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Die Bundesregierung erleichtert den Zugang zum Kurzarbeitergeld rückwirkend zum 1.3.2020. Danach wird mit dem "Sozialschutzpaket II" eine befristete Erhöhung des Kurzarbeitergeldes, das u. a. von der Dauer der Kurzarbeit abhängig ist, eingeführt.Bisher zahlt die Bundesagentur für Arbeit bei Kurzarbeit

Altersvollrentner, die die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht haben, müssen bei Ausübung einer Beschäftigung eine Hinzuverdienstgrenze von 6.300 € pro Kalenderjahr beachten. Die Hinzuverdienstgrenze hat der Gesetzgeber mit dem Sozialschutz-Paket für den Zeitraum vom 1.1.2020 bis 31.12.2020 auf 44.590 €

Neben den steuerlichen Erleichterungen für die von der Corona-Virus-Epidemie Betroffenen wurden weitere Maßnahmen in die Wege geleitet, die es Unternehmen erleichtern sollen, durch die Krise zu kommen. Dazu gehören:Kurzarbeitergeld: Für den Erhalt der Arbeitsplätze wurde die Kurzarbeiter-Regelung angepasst. Betroffene

Zur Eindämmung des massiven Anstiegs der Infektionen mit dem Corona-Virus ordneten Behörden im März 2020 die Schließung einer Vielzahl von Freizeit- und Kultureinrichtungen, Kinderbetreuungseinrichtungen, Gastronomiebetrieben und Einzelhandelsgeschäften an und untersagten zahlreiche öffentliche Veranstaltungen. Betroffene Unternehmen mussten ihr

Von den Auswirkungen durch den Corona-Virus sind auch Minijobber und deren Arbeitgeber betroffen. Für sie gelten teilweise andere Regelungen wie für sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer. Grundsätzlich gilt:Lohnfortzahlung im Krankheitsfall: Ist der Arbeitnehmer nachweislich an dem Corona-Virus erkrankt und dadurch arbeitsunfähig, müssen

Zur Förderung von Home-Office-Arbeitsplätzen insbesondere in Zeiten der Corona-Epidemie legt das Bundesministerium für Wirtschaft (BMWi) ein besonderes Förderprogramm "go-digital" auf. Es sieht vor, bis zu 50 % der Kosten einer unterstützenden Beratung durch ein vom BMWi autorisiertes

Durch die Schul- und Kitaschließungen wegen des Corona-Virus sind auch Eltern mit kleinen Kindern vor besondere Herausforderungen gestellt. Dafür hat die Bundesregierung ein Maßnahmenpaket zusammengestellt, das diese Bürger gegen übermäßige Einkommenseinbußen absichern soll. Eltern erhalten eine Entschädigung