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Seit dem 1.1.2020 muss für den Beteiligten an einem Geschäftsvorfall, der mithilfe eines elektronischen Aufzeichnungssystems erfasst wird, ein Beleg erstellt und diesem zur Verfügung gestellt werden. Der Beleg kann elektronisch oder in Papierform erstellt werden. Aus Gründen der Zumutbarkeit

Im Rahmen der Einkommensteuererklärung haben Steuerpflichtige die Möglichkeit, Aufwendungen, welche durch den eigenen Haushalt entstanden sind, als sog. haushaltsnahe Dienstleistungen oder als Handwerkerleistungen steuermindernd geltend zu machen. Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen mindern die Einkommensteuer um

Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem die letzte Eintragung in das Buch gemacht, das Inventar, die Eröffnungsbilanz, der Jahresabschluss oder der Lagebericht aufgestellt, der Handels- oder Geschäftsbrief empfangen oder abgesandt worden sind oder der Buchungsbeleg