Automatischer Informationsaustausch über Finanzkonten in Steuersachen
Durch die Regelungen des Informationsaustauschgesetzes werden Informationen über Finanzkonten in Steuersachen zwischen dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) und den zuständigen Behörden der jeweils angeschlossenen Staaten automatisch ausgetauscht und dem BZSt elektronisch zum 31.7.2021 übermittelt Zu den Staaten, mit denen der Austausch von Informationen erfolgt, zählen