Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz bei kurzer Unterbrechung des Arbeitswegs
Der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung erstreckt sich bei Arbeitnehmern nicht nur auf die berufliche Tätigkeit, sondern auch auf dem Weg zwischen Wohnung und Arbeitsplatz. Ausnahme: Der Weg wird aus privaten Gründen unterbrochen, z. B. um an einem Geldautomaten Bargeld zu holen.In einem vom Bayerischen Landessozialgericht