Mehr Schutz für Reisende bei Insolvenzen
Müssen Reiseveranstalter Insolvenz anmelden, sollen nach dem Willen der Bundesregierung Reisende künftig umfassend abgesichert sein. Diese vollumfängliche Absicherung soll aus drei Elementen bestehen: Die Kundengelder, die eventuell notwendige Rückbeförderung der Reisenden sowie alle weiteren Kosten, die