Benachteiligung eines Arbeitnehmers durch Kurzarbeitsvereinbarung
Die Einführung von Kurzarbeit bewirkt eine Herabsetzung der arbeitsvertraglich geschuldeten und betriebsüblichen Arbeitszeit, mit der eine proportionale Verkürzung der vertraglich geschuldeten Arbeitsvergütung einhergeht. Für die Dauer der Kurzarbeit wird die Vergütungspflicht des Arbeitgebers ganz oder teilweise ausgesetzt. Diese Veränderung greift in das grundsätzliche Prinzip ein,