Wirtschafts-, Arbeits- und Sozialrecht

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Umkleide- und die Reinigungszeiten, aber auch die innerbetrieblichen Wegezeiten sind als „Arbeitszeit“ zu werten und daher zu vergüten, wenn diese als „fremdnützig“ zu bewerten sind. Sie also auf Anweisung und im Interesse des Arbeitgebers erfolgen.Die gesetzliche Vergütungspflicht des Arbeitgebers knüpft an die Leistung weisungsgebundener Arbeit

Die private Nutzung einer Tankkarte entgegen den Regelungen einer Dienstwagenrichtlinie kann eine außerordentliche Kündigung ohne vorherige Abmahnung rechtfertigen.Dieser Entscheidung des Landesarbeitsgerichts v. 29.3.2023 lag der nachfolgende Sachverhalt zugrunde: Einem Vertriebsmitarbeiter wurde von seinem Arbeitgeber ein Dienstwagen für Kundenbesuche zur Verfügung gestellt, den er auch privat

Entsteht für den Mieter nach Abschluss des Mietvertrags ein berechtigtes Interesse, einen Teil des Wohnraums einem Dritten zum Gebrauch zu überlassen (Untervermietung), so kann er von dem Vermieter die Erlaubnis hierzu verlangen. Dies gilt nicht, wenn in der Person des Dritten ein wichtiger Grund vorliegt,

Das Oberlandesgericht Dresden (OLG) hatte die Frage zu entscheiden, ob eine Bank mittels Allgemeiner Geschäfts­bedingungen mit Verbrauchern vereinbaren kann, dass ihr für die Guthaben­verwahrung auf dem Girokonto von Verbrauchern Entgelte zustehen.Das OLG kam zu der Entscheidung, dass eine Bank berechtigt ist, aufgrund einer Vereinbarung mit

Vor Reisebeginn kann der Reisende jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Tritt der Reisende vom Vertrag zurück, verliert der Reiseveranstalter den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Er kann jedoch eine angemessene Entschädigung verlangen. Ein solcher Entschädigungsanspruch entfällt jedoch, wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare,

Mit der nach dem GmbH-Gesetz zu beschließenden Entlastung sprechen die Gesellschafter dem Geschäftsführer einerseits Vertrauen für seine bisherige Geschäftsführung aus, andererseits schließen sie auch Schadensersatzansprüche und Abberufungsgründe aus. Die Entlastung setzt voraus, dass der Geschäftsführer zuvor Rechnung über seine Geschäftsführung gelegt hat. Die Entlastung erstreckt

Ein Ehepaar gründete eine GbR. In der notariellen Urkunde heißt es unter dem Punkt „Tod eines Gesellschafters“: „Stirbt ein Gesellschafter, so wächst dessen Geschäftsanteil dem verbleibenden Gesellschafter an. Beim Tode des längstlebenden Gesellschafters oder im Falle des gleichzeitigen Versterbens geht der Anteil auf den jeweiligen