Arbeitnehmer

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Die Verlagerung der Arbeit in das Homeoffice ist nur mit wechselseitigem Einverständnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer möglich. Zwar fällt die Festlegung des Arbeitsortes unter das Weisungsrecht des Arbeitgebers, doch gilt dies nicht für das Homeoffice. In diesem Zusammenhang stellt

In der steuerlichen Fachwelt wird immer häufiger die Auffassung vertreten, dass die Besteuerung der gesetzlichen Altersrenten seit Jahrzehnten - durch eine langfristige Doppelbesteuerung - rechtswidrig ist. Zu diesem Sachverhalt ist nunmehr beim Finanzgericht des Saarlandes (FG) ein weiteres Musterverfahren

Altersvollrentner, die die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht haben, müssen bei Ausübung einer Beschäftigung eine Hinzuverdienstgrenze von 6.300 € pro Kalenderjahr beachten. Die Hinzuverdienstgrenze hat der Gesetzgeber mit dem Sozialschutz-Paket für den Zeitraum vom 1.1.2020 bis 31.12.2020 auf 44.590 €