Gezielte Zuwendung ist keine Spende
Spenden an politische Parteien oder an gemeinnützige Organisationen oder Vereine, bei denen es sich - im Regelfall - um eine steuerbefreite Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse handelt, können steuermindernd geltend gemacht werden. In einem vom Finanzgericht Köln (FG) am 11.12.2018