Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz beim "Home-Office"
Eine Beschäftigung im "Home-Office" liegt vor, wenn die in der Wohnung des Arbeitnehmers gelegenen Arbeitsräume aufgrund arbeitsvertraglicher (Individual-)Vereinbarungen dauerhaft eingerichtet sind und er dort im Rahmen seiner Arbeit regelmäßig tätig ist. Beschäftigte sind zuhause gesetzlich unfallversichert, wenn