Author: Hetzel & Jülka

HomeArticles posted by Hetzel & Jülka (Page 89)

Die Verlagerung der Arbeit in das Homeoffice ist nur mit wechselseitigem Einverständnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer möglich. Zwar fällt die Festlegung des Arbeitsortes unter das Weisungsrecht des Arbeitgebers, doch gilt dies nicht für das Homeoffice. In diesem Zusammenhang stellt

Am 3.7.2020 hat der Bundesrat der Grundrente zugestimmt, sie wird nun zum 1.1.2021 eingeführt. Voraussetzung für den Anspruch auf Grundrente sind mindestens 33 Jahre sozialversicherungspflichtige Tätigkeit, die unterdurchschnittlich vergütet wurde. Berücksichtigung finden auch Kindererziehungs- und Pflegezeiten.Die Höhe

Trotz der Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes aufgrund der Corona-Pandemie verbringen viele den Urlaub in ihrem Wunschland. Viele Unternehmen sehen es jedoch nicht gern, wenn die Mitarbeiter ihren Urlaub in einem sog. Risikoland buchen. Grundsätzlich hat der Arbeitgeber jedoch keinen

Wird in einem Unternehmen Kurzarbeit geleistet, so spricht dies dafür, dass die Betriebsparteien nur von einem vorübergehenden Arbeitsmangel und nicht von einem dauerhaft gesunkenen Beschäftigungsbedarf ausgehen. Entfällt die Beschäftigungsmöglichkeit für einzelne von der Kurzarbeit betroffene Arbeitnehmer aufgrund

Arbeitnehmer, die nach Deutschland entsendet werden, verdienen häufig weniger als ihre einheimischen Kollegen. Mit dem Inkrafttreten der Neuregelungen im EU-Entsendegesetz soll sich das ändern. Das Gesetz zur Umsetzung der geänderten EU-Entsenderichtlinie soll dafür sorgen, dass es den gleichen Lohn

Das Wohnungseigentumsgesetz verpflichtet den Verwalter, Mängel an der Wohnanlage festzustellen und die Wohnungseigentümer darüber zu informieren. Der Verwalter darf auf die ihm obliegende Unterrichtung zu möglichen Mängeln am Gemeinschaftseigentum und auf die Vorbereitung einer sachgerechten Beschlussfassung über