Betriebsschließungsversicherung nach Aufnahme des Corona-Virus in das Infektionsschutzgesetz
Bereits am 1.7.2021 hatte das Oberlandesgericht Celle (OLG) entschieden, dass solche Versicherungen keinen Schutz bieten, wenn Betriebsschließungen nur im Zusammenhang mit abschließend aufgezählten Krankheitserregern versichert sind, das Corona-Virus in dieser Aufzählung aber nicht enthalten ist.Was gilt aber, wenn die Versicherungsbedingungen selbst keine solche ausdrückliche Aufzählung