Author: Hetzel & Jülka

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Wiederholte, persönliche Angriffe und beleidigende Äußerungen gegenüber Kollegen können eine verhaltensbedingte Kündigung begründen. Ferner stört ein Arbeitnehmer nachhaltig den Betriebsfrieden, wenn er ständig vorgibt, alles besser zu wissen, und dies gegenüber Kollegen und Vorgesetzten kundtut.In einem Fall aus der Praxis äußerte sich eine Arbeitnehmerin abfällig

Nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) wird die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer durch den Verwalter gerichtlich und außergerichtlich vertreten, beim Abschluss eines Grundstückskaufs- oder Darlehensvertrags aber nur aufgrund eines Beschlusses der Wohnungseigentümer. Hat die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer keinen Verwalter, wird sie durch die Wohnungseigentümer gemeinschaftlich vertreten. Eine interne

Gemäß der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist das Halten – und damit erst recht das Parken – vor und in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten unzulässig.Ein Autofahrer in Hamburg parkte jedoch in einem Bereich der durch Verkehrszeichen als Feuerwehrzufahrt gekennzeichnet war. Das Auto wurde abgeschleppt und der Halter erhielt

Wer aus beruflichen Gründen eine Zweitwohnung am Beschäftigungsort unterhält, kann die notwendigen Mehraufwendungen wegen der beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung als Werbungskosten im Rahmen der Einkommensteuererklärung geltend machen. Hierzu gehören einerseits die Unterkunftskosten, allerdings höchstens 1.000 € monatlich bzw. 12.000 € jährlich, andererseits sonstige notwendige Mehraufwendungen.

Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ist zuständig für das neu geschaffene Zuwendungsempfängerregister. Es handelt sich hierbei um ein bundesweit zentrales Register, welches alle Organisationen umfasst, die berechtigt sind, sog. Spendenquittungen auszustellen. Die Daten werden von den zuständigen Finanzämtern ab 2024 sukzessiv an das BZSt übermittelt.

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat sich wegen fortschreitender Digitalisierung mit Schreiben vom 29.4.2024 zur umsatzsteuerlichen Definition, Einordnung und Abgrenzung von Online-Veranstaltungsdienstleistungen und Online-Dienstleistungen an Endverbraucher (B2C) geäußert.Insbesondere geht es um die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen digitale Angebote von einer Umsatzsteuerbefreiung oder -ermäßigung