Laub-, Nadel- oder Zapfenfall – Baumrückschnitt bei Grundstücksbeeinträchtigung
Der Eigentümer eines Grundstücks kann herüberragende Zweige selbst abschneiden, wenn er dem Besitzer des Nachbargrundstücks eine angemessene Frist zur Beseitigung bestimmt hat und die Beseitigung nicht innerhalb der Frist erfolgt (Selbsthilferecht). Nach einer weiteren Regelung im Bürgerlichen